top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, für den Abschluss und die Durchführung aller Verträge der Firma FERAGEN GmbH, Labor für genetische Veterinärdiagnostik (nachfolgend kurz FERAGEN genannt), Geschäftsführerin Mag. Dr. Anja Maria Geretschläger, Strubergasse 26, 5020 Salzburg mit ihrem Vertragspartner abschließt.

​

2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

3. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, das jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

 

4. Mit der Auftragserteilung stimmt der Vertragspartner den AGB`s von FERAGEN zu. Der Vertragspartner kann jedoch einzelne Punkte, sowie die gesamten AGB´s bei Auftragserteilung ausschließen. Die Firma FERAGEN behält sich in diesem Fall vor, den Auftrag ganz oder teilweiße anzunehmen und teilt dies dem Vertragspartner auch schnellst möglich mit.

 

5. Der Vertrag wird zwischen FERAGEN und dem Vertragspartner, jener Person welche als Vertragspartner am Bestellformular genannt wird, abgeschlossen. Sollte der Vertragspartner nicht gleich der Kunde der Dienstleistung sein, so ist der tatsächliche Kunde der Dienstleistung ebenfalls am Bestellformular anzugeben.

 

6. Alle Vereinbarungen und Leistungen von FERAGEN erfolgen ausnahmslos auf Grundlage der folgenden Regelungen, sofern denen kein anerkannter Widerspruch seitens der Firma FERAGEN und/oder dem Vertragspartner vorliegt. Sollten sich FERAGEN und/oder der Vertragspartner auf abweichende Bedingungen geeinigt haben, behalten die übrigen AGB´s weiterhin ihre Gültigkeit, sofern sie nicht im Widerspruch der abgeänderten und akzeptierten AGB`s und/oder dem Gesetzt stehen.

 

7. Sollte FERAGEN und/oder der Vertragspartner nicht ausdrücklich widersprechen, oder der Vertragspartner erklären, nur zu seinen Bedingungen einen Vertrag schließen zu wollen, gelten diese AGB´s als beidseitig anerkannt.

 

8. Ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung kommt nach Bestellung zustande, wenn eine Probe samt ausgefülltem Probeauftrag/Bestellformular bei FERAGEN eingeht und diese von FERAGEN, aus Gründen die dem Vertragspartner umgehend mitgeteilt werden, nicht abgelehnt werden.

 

9. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen der Beidseitigen Zustimmung um ihrer Gültigkeit zu erlangen. Zur späteren Beweissicherung vor Gericht wird seitens der Gerichte die Schriftliche Form empfohlen.

 

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

 

2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

 

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

1. Der Kunde kann aus dem Sortiment von FERAGEN Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

 

2. Über die Schaltfläche [Kaufen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

 

3. FERAGEN schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei FERAGEN eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn FERAGEN das Probenset innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.

 

4. Sollte FERAGEN eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim FERAGEN eingegangen ist, tritt FERAGEN vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und FERAGEN keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und FERAGEN ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

 

4. Lieferzeiten-Empfangsberechtigung-Verzögerung

1.Der Versand des Probenpakets und falls gewählt des Zertifikates* (innerhalb Österreich und Deutschland) erfolgt nach Zahlungseingang spätestens am nächsten Werktag und ist für Sie völlig kostenlos. In die EU (inkl. Schweiz) werden pauschal Versandkosten in der Höhe von 3,50 €, außerhalb der EU pauschal von 6,00 € verrechnet. Für Verzögerungen die sich dem Einfluss FERAGEN entziehen sowie durch Fremdverschulden haftet FERAGEN ausdrücklich nicht.

 

2. Den voraussichtlichen Bearbeitungszeitraum für die Testaufarbeitung und Befunderstellung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Testbeschreibungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der genannte Bearbeitungszeitraum unverbindlich ist und lediglich einen Anhaltspunkt für den im Regelfall üblichen Bearbeitungszeitraum bildet. Ein Anspruch auf exakte Einhaltung besteht aufgrund der Komplexität der Probenbearbeitung nicht. Für Verzögerungen durch Fremdverschulden (Lieferanten, Dienstleister, usw.) haftet FERAGEN ausdrücklich nicht.

 

3. Sollte es zu einer Verzögerung bei der Erstellung des Befundergebnisses kommen, die nicht im Einwirkbereich von FERAGEN liegen (z.B.: aufgrund der Probenqualität bedingte verlängerte Bearbeitungszeit, intensivere Probenaufarbeitung usw.), berechtigt dies den Vertragspartner nicht zu einer Kürzung des Rechnungsbetrages.

 

4. Die Übermittlung des Befundergebnisses und/oder Zertifikates erfolgt standardmäßig per E-Mail. Der Vertragspartner kann jedoch bei Nichtvorhandensein einer E-Mail, Adresse eine schriftliche Kopie per Fax oder Brief verlangen. Das Befundergebnis und/oder Zertifikat wird ausdrücklich nur dem Vertragspartner der am Bestellformular angegeben ist übermittelt. Soll das Befundergebnis und/oder Zertifikat durch FERAGEN direkt/oder zusätzlich an einen Dritten gesendet werden, ist dies auf dem Bestellformular anzugeben bzw. im Nachhinein schriftlich anzufordern. Dies ist per Post oder unter www.feragen.at/kontakt möglich.

 

5. Lieferungen

1. Befundergebnisse und/oder Zertifikate werden nach Erstellung schnellstmöglich standardmäßig per E-Mail versandt. Ist eine Befundübermittlung in elektronischer Form nicht möglich, erfolgt die Übermittlung in Briefform.

 

6. Preise

1. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2. Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Unternehmer, erfolgt nach Übermittlung und Prüfung der jeweiligen Umsatzsteuer Identifikationsnummer die Verrechnung Netto.

 

7. Lieferkosten

1. Standardmäßig versenden wir nach Österreichs & Deutschland kostenlos. In die Schweiz wird eine Versandkostenpauschale von 3,50 €, außerhalb der EU von 6,00 €, berechnet.

 

2. Werden dennoch Versandosten oder sonstige Kosten fällig, werden sie dem Vertragspartner vor Bestellabgabe bekannt gegeben (Art und Höhe) und verrechnet.

 

3. Der Probenrückversand der entnommenen Probe (nicht Widerruf, hierfür ist kein Rückversand nötig) an FERAGEN geht zulasten des Vertragspartners. Unfrei zurückgesandte Proben Set´s werden nicht angenommen. (Für den Widerruf ist kein Rückversand nötig).

 

8. Gewährleistung

1. Sollte es zu Fehlern in der Bearbeitung der Probe, der Befunde und/oder Zertifikate oder zu andersartigen Fehlern im Zuge der Auftragsabwicklung kommen, haftet FERAGEN lediglich in Höhe des Rechnungsbetrages bzw. nach gültigem gesetzlichen Recht.

 

2. FERAGEN haftet nicht für Fehler die außerhalb des Einwirkbereiches der Firma FERAGEN liegen.

 

3. Sollte die Bearbeitung der Probe aufgrund von Mängeln (z.B.: falscher Probenabnahme, unzureichender Menge, Fehler in der Handhabung usw.) die außerhalb des Einflussbereiches von FERAGEN liegen nicht möglich sein, kann der Vertragspartner eine weitere Probe auf seine Kosten einreichen. Für die zusätzlich anfallende Bearbeitung wird eine Pauschale von 5,– Euro eingehoben.

 

4. Sollte die Bearbeitung dieser Ersatzprobe aufgrund einer erneuten mangelhaften Probe nicht möglich sein, kann FERAGEN die Auftragsfertigstellung und somit den Auftrag ablehnen und die bis dahin anfallenden Kosten abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 25% des Rechnungsbetrages retournieren.

 

5. Ebenso können Ergebnisse die aufgrund sonstiger Umstände (z.B. Probenqualität, Verunreinigung mit fremder DNA) nicht den Gesundheitszustand des Tieres abbilden, dem Labor nicht als Mangel angelastet werden.

 

6. Für die Übereinstimmung zwischen Identität der Probe und dem am Bestellformular angegebenen Tier haftet einzig der Abnehmer der Probe.

 

7. Sollte es sich um einen Auftrag mit Zertifikat handeln, so ist der Probe die eidesstattliche Erklärung beizulegen (liegt dem Probe Set bei).

 

8. Bei Aufträgen mit beglaubigten Zertifikaten durch FERAGEN ist eine Probeabnahme nur durch Personen welche durch FERAGEN zertifiziert wurden möglich. Auskunft über Personen welche von FERAGEN zertifiziert wurden erhalten sie unter www.feragen.at oder telefonisch.

 

9. Haftung-Verjährung

1. Für eine Haftung FERAGEN‘s auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen:

 

2. FERAGEN haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder „krass grober Fahrlässigkeit” beruht.

 

3. Ferner haftet FERAGEN für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet FERAGEN jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. FERAGEN haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

 

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

5. Soweit die Haftung von FERAGEN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

6. FERAGEN haftet außerhalb des Anwendungsbereich des KSchG nur für Schäden die aufgrund „krass grober Fahrlässigkeit” oder Vorsatz entstanden sind.

 

7. Schadensersatzansprüche bzw. Gewährleistungsansprüche verjähren außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche die aufgrund „krass grober Fahrlässigkeit“, Vorsatz oder Verschweigen eines arglistigen Mangels verursacht wurden.

 

10. Bezahlung-Fälligkeit-Verzug

1. Die Rechnungen werden standardmäßig per E-Mail zugesendet.

 

2. Rechnungsstellungsdatum ist, wenn nicht anders vereinbart, der Tag des Vertragsabschlusses.

 

3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart, zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss.

 

4. Die Zahlung kann mittels Vorauszahlung, Nachnahme, PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung auf unser Bankkonto, Last-schrift oder per Rechnung erfolgen.

 

5. Je nach Zahlungsart können Gebühren anfallen die Ihnen vorab bekanntgegeben werden.

 

6. Wir behalten uns vor einzelne Zahlungsmittel für bestimmte Produkte, Rechnungssummen bzw. Länder sowie Leistungen einzuschränken.

 

7. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

8.Zum Zweck der Kreditprüfung wird uns die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.

 

9. Zahlungsverzug tritt unabhängig von Zahlungserinnerungen und Zahlungsmahnungen, spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung ein, sofern der Verzug nicht aufgrund einer Vereinbarung oder nach dem Gesetz vorher eingetreten ist.

 

10. Im Zahlungsverzugsfall ist FERAGEN berechtigt Mahnkosten zu berechnen. Wir berechnen für die 1. Mahnung 9,95 €, für die 2. Mahnung 15,95 €, und für die 3. Mahnung 19,95 € Mahngebühren. Sollte nach der 3 Mahnung noch immer keine Zahlungseingang zu verzeichnen sein, übergeben wir die offene Forderung an ein Inkassobüro und verrechnen bis 500,– € Übergabewert 39,95 € und ab 500,– € Übergabewert 59,95 € Bearbeitungsgebühr. Zusätzlich werden die Kosten Dritter (z.B.: Rechtsanwälten, Inkassobüros, usw.) dem Schuldner verrechnet, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienlich waren.

 

11. Die Kosten für Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes richten sich nach dem jeweiligen Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

12. Die Kosten für Inanspruchnahme von Inkassobüros richten sich jeweils nach dem vom Bundesministerium für Wirtschaft im Verordnungswege für Inkassobüros bekanntgegebene Satz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (siehe BGBI Nr. 141/96).

 

13. Sollte ein Lastschrifteinzug mangels Deckung und/oder Widerspruchs nicht möglich sein, ist FERAGEN berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR zu verrechnen.

 

14. Sollte es zu einer Rückerstattung von geleisteten Zahlungen an den Vertragspartner kommen, erfolgt dies über das Zahlungsmittel, welches vom Vertragspartner bei Bestellung verwendet wurde.

 

11. Widerruf

Siehe Widerruf

 

12. Schlussbestimmungen

1. Der Erfüllungsort ist für B2B der Ort des Hauptsitzes der Firma FERAGEN.

 

2. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

 

3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

4. Die aktuellen AGB können Sie jederzeit unter www.feragen.at/agb einsehen.

 

5. Vertragssprache ist Deutsch


​

bottom of page